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Seminare ab dem 4. Mai 2022 wieder ohne Impf- oder Testnachweis

Ab dem 4. Mai 2022 können Sie an unseren Präsenzseminaren wieder ohne Impf- oder Testnachweis teilnehmen.

Die behördlichen Vorgaben zu Sicherheits- und Hygienemaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Veranstaltungsorten umgesetzt.

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Grenzen der Freistellung von Betriebsräten
Anforderungen, Entgeltfindung und Streitfälle in der Praxis

Seminarinhalte:

I. Der Unterschied zwischen der völligen und der situativen Freistellung

II. Die völlige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäß § 38 BetrVG

  1. Zahl der freizustellenden Mitglieder
  2. Erhöhung der Anzahl der Freigestellten möglich?
  3. Vollfreistellungen und Teilfreistellungen
  4. Ersatzfreistellungen
  5. Zeitliche Lage der Teilfreistellung
  6. Abmeldepflichten?
  7. Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
  8. Beteiligung des Arbeitgebers, Einigungsstelle

III. Die situative Freistellung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG

  1. Aufgabenbezug der Tätigkeit
  2. Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
  3. Ab- und Zurückmeldepflicht
  4. Berücksichtigung betrieblicher Belange
  5. Auskunftsanspruch des Arbeitgebers in Bezug auf die verrichteten Betriebsratstätigkeiten?
  6. Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit?
  7. Der Freistellungsanspruch in flexiblen Arbeitszeitmodellen
  8. Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverstößen (Entgeltkürzung, Abmahnung, Kündigung)

IV. Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

  1. Grundlagen
  2. Betriebsratsamt als unentgeltliches Ehrenamt, § 37 Abs. 1 BetrVG
  3. Bezahlung nach dem Entgeltausfallprinzip
  4. Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, § 78 BetrVG
  5. Entgeltschutz gemäß § 37 Abs. 4 BetrVG
  6. Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Bezahlung
  7. Zivilrechtliche Folgen
  8. Strafrechtliche Folgen

V. Beruflicher Tätigkeitsschutz gemäß § 37 Abs. 5 BetrVG

VI. Anspruch auf berufliche Weiterbildung gemäß § 38 Abs. 4 BetrVG

VII. Streitigkeiten

 


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