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Seminare ab dem 4. Mai 2022 wieder ohne Impf- oder Testnachweis
Ab dem 4. Mai 2022 können Sie an unseren Präsenzseminaren wieder ohne Impf- oder Testnachweis teilnehmen.
Die behördlichen Vorgaben zu Sicherheits- und Hygienemaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Veranstaltungsorten umgesetzt.
Seminarinhalte:
I. Der Unterschied zwischen der völligen und der situativen Freistellung
II. Die völlige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäß § 38 BetrVG
III. Die situative Freistellung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG
IV. Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder
V. Beruflicher Tätigkeitsschutz gemäß § 37 Abs. 5 BetrVG
VI. Anspruch auf berufliche Weiterbildung gemäß § 38 Abs. 4 BetrVG
VII. Streitigkeiten
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Diese Kosten sind steuerlich abzugsfähig.