Kostenfreier Newsletter

Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht schreitet ständig voran – nutzen Sie den kostenfreien Newsletter für attraktive Seminarrabatte und bleiben Sie informiert über praxisrelevante Gerichtsentscheidungen im Arbeitsrecht!
  • * Pflichtfelder - Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus.

Seminare ab dem 4. Mai 2022 wieder ohne Impf- oder Testnachweis

Ab dem 4. Mai 2022 können Sie an unseren Präsenzseminaren wieder ohne Impf- oder Testnachweis teilnehmen.

Die behördlichen Vorgaben zu Sicherheits- und Hygienemaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Veranstaltungsorten umgesetzt.

Zurück zur Übersicht

Begrenzung der Schulungskosten von Betriebsräten
Anspruchsprüfung, Verhätnismäßigkeit und Streitfälle aus der Praxis

Seminarinhalte:

I. Erforderliche Schulungen vs. anerkannte Bildungsveranstaltungen

  1. Übernahme der Freistellungskosten
  2. Der Umgang mit teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern
  3. Keine Übernahme der Schulungs-, Übernachtungs- und Reisekosten bei anerkannten Bildungsveranstaltungen
  4. Keine ausreichende Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten bei der Lage der Schulungs- und Bildungsveranstaltung

II. Anerkannte Bildungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG

  1. Was sind anerkannte Bildungsveranstaltungen?
  2. Nachweis, dass Bildungsveranstaltung anerkannt ist
  3. Mögliche Inhalte anerkannter Bildungsveranstaltungen
  4. Anspruchsberechtigte (Ersatzmitglieder?, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses?)
  5. Höchstdauer der Bildungsveranstaltung

 III. Erforderliche Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

  1. Gesetzlichen Grundlagen gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit 37 Abs. 2 BetrVG
  2. Der praktische Ablauf einer Seminaranmeldung für den Betriebsrat
  • Antrag an den Arbeitgeber oder Buchung durch den Betriebsrat?
  • Rechtsfähigkeit des Betriebsrats?
  • Die richtige Reaktion des Arbeitgebers auf ein Schulungsbegehren des Betriebsrats
  1. Die objektive Erforderlichkeit der Schulung
  • Zulässiger Schulungsinhalt
  • Grundlagenschulungen
  • Spezialschulungen
  • Konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung
  • Teilnehmerzahl
  • Träger der Schulung
  • Dauer der Schulung
  • Beurteilungsspielraum des Betriebsrats
  • Anspruchsberechtigte (Ersatzmitglieder?, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses?)
  • Schulungen mit nur teilweise erforderlichen Schulungsinhalten
  • Schulungen kurz vor Ende der Amtszeit
  1. Schulungsbedarf des Betriebsrats bzw. der Betriebsratsmitglieder
  • Kein Schulungsbedarf aufgrund vorherigem Besuch der Schulungsveranstaltung
  • Kein Schulungsbedarf aufgrund von Vorkenntnissen und langjähriger Betriebsratstätigkeit
  • Kein Schulungsbedarf aufgrund der Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebsrats
  • Kein Schulungsbedarf aufgrund des Bestehens betriebsinterner Sachkunde
  1. Die Kosten der Schulung
  • Seminarort und damit zusammenhängende Reise- und Übernachtungskosten (Stichwort: Betriebsratstourismus)
  • Gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs
  • Verpflegungskosten
  • Seminarhotel = Übernachtungshotel?
  • Besonderheiten bei Gewerkschaftsschulungen
  1. Streitigkeiten
  • Wann ist das Arbeitsgericht zuständig, wann die Einigungsstelle?
  • Was muss der Betriebsrat gerichtlich durchsetzen, was das einzelne Betriebsratsmitglied?
  • Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung
  • Besuch der Schulung trotz Widerspruchs des Arbeitgebers und mögliche Konsequenzen
  • Verweigerung der Freistellungs- und Schulungskosten?
  • Abmahnung
  • Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung?

 


Die nächsten Termine
Datum Veranstaltungsort
Weitere Informationen

Hinweis: Sollten Sie Probleme bei der Anzeige der PDF-Dateien haben, updaten Sie bitte Ihren Adobe-Reader.
Ihre Investition
Live WebSeminar
149,00 EUR pro Teilnehmer zzgl. 19% MwSt.

Seminar buchen

Diese Kosten sind steuerlich abzugsfähig.