Seminarinhalte:
I. Erforderliche Schulungen vs. anerkannte Bildungsveranstaltungen
- Übernahme der Freistellungskosten
- Der Umgang mit teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern
- Keine Übernahme der Schulungs-, Übernachtungs- und Reisekosten bei anerkannten Bildungsveranstaltungen
- Keine ausreichende Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten bei der Lage der Schulungs- und Bildungsveranstaltung
II. Anerkannte Bildungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG
- Was sind anerkannte Bildungsveranstaltungen?
- Nachweis, dass Bildungsveranstaltung anerkannt ist
- Mögliche Inhalte anerkannter Bildungsveranstaltungen
- Anspruchsberechtigte (Ersatzmitglieder?, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses?)
- Höchstdauer der Bildungsveranstaltung
III. Erforderliche Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
- Gesetzlichen Grundlagen gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit 37 Abs. 2 BetrVG
- Der praktische Ablauf einer Seminaranmeldung für den Betriebsrat
- Antrag an den Arbeitgeber oder Buchung durch den Betriebsrat?
- Rechtsfähigkeit des Betriebsrats?
- Die richtige Reaktion des Arbeitgebers auf ein Schulungsbegehren des Betriebsrats
- Die objektive Erforderlichkeit der Schulung
- Zulässiger Schulungsinhalt
- Grundlagenschulungen
- Spezialschulungen
- Konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung
- Teilnehmerzahl
- Träger der Schulung
- Dauer der Schulung
- Beurteilungsspielraum des Betriebsrats
- Anspruchsberechtigte (Ersatzmitglieder?, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses?)
- Schulungen mit nur teilweise erforderlichen Schulungsinhalten
- Schulungen kurz vor Ende der Amtszeit
- Schulungsbedarf des Betriebsrats bzw. der Betriebsratsmitglieder
- Kein Schulungsbedarf aufgrund vorherigem Besuch der Schulungsveranstaltung
- Kein Schulungsbedarf aufgrund von Vorkenntnissen und langjähriger Betriebsratstätigkeit
- Kein Schulungsbedarf aufgrund der Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebsrats
- Kein Schulungsbedarf aufgrund des Bestehens betriebsinterner Sachkunde
- Die Kosten der Schulung
- Seminarort und damit zusammenhängende Reise- und Übernachtungskosten (Stichwort: Betriebsratstourismus)
- Gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs
- Verpflegungskosten
- Seminarhotel = Übernachtungshotel?
- Besonderheiten bei Gewerkschaftsschulungen
- Streitigkeiten
- Wann ist das Arbeitsgericht zuständig, wann die Einigungsstelle?
- Was muss der Betriebsrat gerichtlich durchsetzen, was das einzelne Betriebsratsmitglied?
- Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung
- Besuch der Schulung trotz Widerspruchs des Arbeitgebers und mögliche Konsequenzen
- Verweigerung der Freistellungs- und Schulungskosten?
- Abmahnung
- Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung?